Garantieorientierte Vorsorge
- stärker auf Sicherheit ausgerichtet
- Garantien können den Anlagespielraum begrenzen
- geringere Beteiligung an Kapitalmarktschwankungen
Private Altersvorsorge ab 2027
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge entstehen neue Möglichkeiten für den langfristigen Vermögensaufbau. Das Altersvorsorgedepot verbindet staatlich geförderte Altersvorsorge stärker mit Kapitalmarktanlagen.
Doch was bedeutet das konkret? Welche Chancen und Risiken bestehen – und wie passt ein Altersvorsorgedepot in die eigene Ruhestandsplanung?
Stand der Informationen: August 2026
Die Grundidee
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Anders als bei Vorsorgelösungen, die eine Kapitalgarantie vorsehen, können beim Altersvorsorgedepot auch Varianten ohne Garantie genutzt werden. Dadurch können größere Teile des angesparten Kapitals am Kapitalmarkt investiert werden.
Mehr Renditechance bedeutet jedoch nicht mehr Sicherheit. Kapitalmarktanlagen können schwanken und Verluste verursachen.
Eine gesetzlich definierte Positivliste legt fest, welche Anlagen innerhalb des Rahmens zulässig sind. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen können die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Was ist neu?
Die Reform erweitert die Auswahl. Sie bewertet nicht, welcher Weg für eine bestimmte Person der richtige ist.
Standardprodukt
Neben individuell ausgestalteten Lösungen sieht die Reform ein standardisiertes Altersvorsorgedepot vor. Dieses soll die Auswahl vereinfachen und mit voreingestellten Rahmenbedingungen auskommen, solange Anlegerinnen und Anleger davon nicht abweichen möchten.
Für dieses Standardprodukt sieht die Regelung eine Begrenzung der Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr vor.
Das bedeutet nicht, dass jedes Altersvorsorgedepot automatisch dieselbe Kostenstruktur besitzt.
Ziel
Weniger individuelle Entscheidungen bei der Auswahl.
Kostenregel
Begrenzung der Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr – ausdrücklich für das Standardprodukt.
Abgrenzung
Individuell ausgestaltete Altersvorsorgedepots können andere Kostenstrukturen haben.
Garantie & Risiko
Eine fehlende Kapitalgarantie bedeutet, dass der Wert des Depots schwanken kann und das eingezahlte Kapital nicht zu jedem Zeitpunkt oder zum Beginn der Auszahlungsphase vollständig garantiert sein muss.
Im Gegenzug kann ein größerer Anteil des Kapitals langfristig am Kapitalmarkt investiert werden.
Ob mehr Garantie oder mehr Kapitalmarkt sinnvoll ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Es hängt unter anderem ab von:
Mögliche Chancen
Die folgenden Punkte beschreiben Möglichkeiten – keine Zusagen und keine Renditeversprechen.
Langfristige Anlagen können stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben.
Bei langfristiger Altersvorsorge kann Zeit eine wichtige Rolle für den Vermögensaufbau spielen.
Erträge können wieder angelegt werden und ihrerseits zur weiteren Wertentwicklung beitragen.
Das Altersvorsorgedepot ist Teil der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.
Das Standarddepot Altersvorsorge soll die Produktauswahl vereinfachen.
Risiken
Diese Punkte gehören genauso zur Entscheidung wie die möglichen Chancen.
Der Depotwert kann während der Laufzeit steigen und fallen.
Kapitalmarktanlagen können Verluste verursachen.
Marktentwicklungen kurz vor oder während des Ruhestands können besonders relevant sein.
Kosten, Anlagekonzept und Risikostruktur können sich zwischen Angeboten unterscheiden.
Nicht jede Form der Altersvorsorge passt zu jeder finanziellen Situation oder Risikobereitschaft.
Zeit
Ein langer Anlagezeitraum kann mehr Zeit bieten, zwischenzeitliche Marktschwankungen zu durchlaufen. Er beseitigt das Verlustrisiko jedoch nicht.
Deshalb ist der geplante Zeitraum bis zum Ruhestand – und die Zeit danach – ein zentraler Bestandteil jeder Vorsorgeentscheidung.
Kosten
Bei langfristiger Geldanlage wirken Kosten über viele Jahre. Deshalb sollten nicht nur Renditechancen, sondern auch laufende Kosten und die gesamte Kostenstruktur betrachtet werden.
Verbindlich benannt ist bisher die Regel für das Standarddepot Altersvorsorge: Dort ist die durch Kosten verursachte Effektivkostenminderung auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt. Für andere Ausgestaltungen bedeutet das nicht automatisch dieselbe Kostenhöhe. Welche Kosten im Einzelfall anfallen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Förderung
Das Altersvorsorgedepot ist Teil des reformierten Systems der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Förderung knüpft an förderfähige Beiträge und die gesetzlichen Voraussetzungen an.
Welche Förderung im Einzelfall relevant ist, hängt von der persönlichen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
Diese Seite dient der allgemeinen Information. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Anlageberatung.
Bestehende Altersvorsorge
Ein neues Altersvorsorgedepot bedeutet nicht automatisch, dass bestehende Vorsorgeverträge beendet oder ersetzt werden sollten.
Eine bestehende Altersvorsorge sollte nicht allein deshalb verändert werden, weil ein neues Produktkonzept verfügbar wird.
Garantien
Welche Zusagen enthält der bestehende Vertrag?
Kosten
Welche laufenden und einmaligen Kosten bestehen bereits?
Bestehende Ansprüche
Welche Leistungen sind bereits aufgebaut?
Steuerliche Behandlung
Wie wird der bestehende Vertrag steuerlich behandelt?
Restlaufzeit
Wie lange läuft der Vertrag noch bis zur Auszahlungsphase?
Persönliche Ziele
Passt der Vertrag noch zu Ihren heutigen Zielen?
Mögliche Folgen einer Änderung
Welche Konsequenzen hätte eine Kündigung, Beitragsfreistellung oder Übertragung?
Der größere Zusammenhang
Bevor über ein konkretes Vorsorgeinstrument gesprochen wird, sollte zunächst klar sein, welches Einkommen im Ruhestand gewünscht wird, welche Versorgung bereits besteht und welche mögliche Rentenlücke daraus entsteht.
Das Altersvorsorgedepot kann eine mögliche Lösung innerhalb dieser Planung sein – nicht automatisch die Lösung.
Bevor die Frage nach einem Produkt kommt, lässt sich zunächst modellhaft berechnen, wie groß eine mögliche Versorgungslücke ist und welcher Kapitalaufbau dafür erforderlich sein könnte.
Einordnung
Statt pauschaler Eignungsaussagen helfen konkrete Fragen weiter.
Die Antwort ergibt sich nicht aus einem einzelnen Merkmal, sondern aus dem Zusammenspiel der persönlichen Situation.
Nicht jeder möchte die Schwankungen einer stärker kapitalmarktorientierten Altersvorsorge tragen. Die Reform sieht deshalb weiterhin unterschiedliche Sicherheits- und Garantiekonzepte vor.
Eine stärkere Ausrichtung auf Sicherheit ist keine schlechtere Entscheidung. Sie folgt lediglich einer anderen Gewichtung zwischen Schwankungsbereitschaft und Planbarkeit.
Abgrenzung
Zwei Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen.
Nein. Ein Altersvorsorgedepot ist Teil eines gesetzlich geregelten Systems der geförderten privaten Altersvorsorge und unterliegt entsprechenden Voraussetzungen und Regeln. Ein frei verfügbares Wertpapierdepot dient dagegen nicht automatisch der geförderten Altersvorsorge und unterliegt nicht denselben Vorgaben.
Nein. Das Depot ist der rechtliche und vertragliche Rahmen der Altersvorsorge. Innerhalb dieses Rahmens können – soweit gesetzlich zulässig und vom jeweiligen Angebot vorgesehen – unterschiedliche geeignete Anlagen eingesetzt werden. Ein ETF kann dabei eine mögliche Anlageform sein, ist aber nicht mit dem Altersvorsorgedepot selbst gleichzusetzen.
Die Frühstartrente ist ein separates Vorsorgekonzept für Kinder und Jugendliche, das ebenfalls an ein Altersvorsorgedepot anknüpft. Sie ist nicht mit dem Altersvorsorgedepot für die eigene private Altersvorsorge gleichzusetzen.
Erfahrung
36
Jahre Finanzdienstleistung
Finanz- und Vorsorgeprodukte verändern sich. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen neue Möglichkeiten – aber nicht jede Neuerung passt automatisch zu jeder Situation. 36 Jahre Erfahrung helfen dabei, neue Konzepte in den Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Beratungsprinzip
Ein Altersvorsorgedepot ist – wenn überhaupt – ein möglicher Baustein im vierten Schritt.
Welches Einkommen möchten Sie im Ruhestand erreichen?
Welche Renten, Vorsorge und Vermögenswerte bestehen bereits?
Welche mögliche Versorgungslücke ergibt sich?
Welche Vorsorgemöglichkeiten passen zu Ziel, Zeitraum und Risikobereitschaft? Das Altersvorsorgedepot kann hier eine von mehreren Möglichkeiten sein.
Häufige Fragen
Antworten auf Basis der bisher veröffentlichten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das Altersvorsorgedepot ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die im Rahmen der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgesehen ist. Anders als bei Lösungen mit Kapitalgarantie sind auch Varianten ohne Garantie möglich, sodass größere Teile des Kapitals innerhalb des zulässigen Rahmens am Kapitalmarkt investiert werden können.
Neue Produkte können nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Das Altersvorsorgedepot ist Teil des reformierten Systems der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Förderung knüpft an förderfähige Beiträge und die gesetzlichen Voraussetzungen an. Welche Förderung im Einzelfall relevant ist, hängt von der persönlichen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
Nicht zwingend. Die Reform ermöglicht zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie. In einer Variante ohne Garantie kann der Wert des Depots schwanken und das eingezahlte Kapital muss nicht zu jedem Zeitpunkt oder zum Beginn der Auszahlungsphase vollständig garantiert sein.
Innerhalb eines Altersvorsorgedepots können – soweit gesetzlich zulässig und vom jeweiligen Angebot vorgesehen – Kapitalmarktanlagen wie Fonds eingesetzt werden. Eine gesetzlich definierte Positivliste legt fest, welche Anlagen zulässig sind. Welche Anlagen ein konkretes Angebot ermöglicht, ergibt sich aus dem jeweiligen Produkt.
Nein. Das Depot ist der rechtliche und vertragliche Rahmen der Altersvorsorge. Innerhalb dieses Rahmens können – soweit gesetzlich zulässig und vom jeweiligen Angebot vorgesehen – unterschiedliche geeignete Anlagen eingesetzt werden. Ein ETF kann dabei eine mögliche Anlageform sein, ist aber nicht mit dem Altersvorsorgedepot selbst gleichzusetzen.
Neben individuell ausgestalteten Lösungen sieht die Reform ein standardisiertes Altersvorsorgedepot vor. Es soll nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen weniger individuelle Entscheidungen erfordern. Für dieses Standardprodukt sieht die Regelung eine Begrenzung der durch Kosten verursachten Effektivkostenminderung auf 1,0 Prozent pro Jahr vor. Das bedeutet nicht, dass jedes Altersvorsorgedepot automatisch dieselbe Kostenstruktur besitzt.
Die Kosten hängen vom jeweiligen Angebot ab und können sich zwischen Anbietern und Ausgestaltungen unterscheiden. Verbindlich benannt ist bisher die Begrenzung für das Standardprodukt: Dort ist die durch Kosten verursachte Effektivkostenminderung auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt. Konkrete Preise einzelner Anbieter nennen wir hier bewusst nicht.
Ja. Bei kapitalmarktorientierten Anlagen ohne Kapitalgarantie sind Wertschwankungen und Verluste möglich.
Bestehende Verträge sollten individuell geprüft werden. Das Vorhandensein neuer Vorsorgemöglichkeiten bedeutet nicht automatisch, dass ein bestehender Vertrag beendet oder übertragen werden sollte. Maßgeblich sind unter anderem Garantien, Kosten, bereits aufgebaute Ansprüche, steuerliche Behandlung, Restlaufzeit und Ihre persönlichen Ziele.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob ein Altersvorsorgedepot in Frage kommt, hängt unter anderem vom Anlagehorizont, der Risikobereitschaft, der finanziellen Situation, dem Vorsorgeziel und den bereits bestehenden Altersvorsorgebausteinen ab.
Ein Altersvorsorgedepot ist Teil eines gesetzlich geregelten Systems der geförderten privaten Altersvorsorge und unterliegt entsprechenden Voraussetzungen und Regeln. Ein frei verfügbares Wertpapierdepot dient dagegen nicht automatisch der geförderten Altersvorsorge und unterliegt nicht denselben Vorgaben.
Bevor über ein konkretes Vorsorgeinstrument gesprochen wird, sollte klar sein, welches Einkommen im Ruhestand gewünscht wird, welche Versorgung bereits besteht und welche mögliche Rentenlücke daraus entsteht. Mit dem Rentenlückenrechner lässt sich modellhaft einordnen, welcher Kapitalaufbau dafür erforderlich sein könnte.
Die Frühstartrente ist ein separates Vorsorgekonzept für Kinder und Jugendliche, das ebenfalls an ein Altersvorsorgedepot anknüpft. Sie ist nicht mit dem Altersvorsorgedepot für die eigene private Altersvorsorge gleichzusetzen.
Quellen & Stand
Stand der Informationen: August 2026
Gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Anlageberatung.
Nächster Schritt
Das lässt sich nicht allein anhand eines Produktnamens beantworten. Entscheidend sind Ihre Ziele, Ihre bestehende Versorgung, Ihre mögliche Rentenlücke und Ihre persönliche Risikobereitschaft.